Interessant für Unternehmer: Seit dem 2.3.2016 sind Unternehmen verpflichtet, ihr Fahrpersonal regelmäßig in der Bedienung des EG-Kontrollgerätes (Tachografen) zu schulen (EU-VO Nr. 165/2014). Das Unternehmen haftet nach Art. 33 der EU-Verordnung uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer, wenn der Schulungsverpflichtung nicht in regelmäßigen Abständen nachgekommen wurde. Unsere individuellen Tachografen-Schulungen helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Diese Schulungen können nach telefonischer Vereinbarung durchgeführt werden.
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Jetzt Termin vereinbarenUnsere BKF-Weiterbildungen finden regelmäßig zu festgelegten Terminen statt. Für Gruppen ab zehn Teilnehmern bieten wir gerne gesonderte Termine an. Der Kosten beinhaltet eine Kaffeeflatrate, Tagesgetränke sowie einen Mittagssnack. Bei Interesse können individuelle Terminvereinbarungen getroffen werden – sprechen Sie uns einfach an!